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Verkaufspakete

Schlemmer-Gutschein 

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen die Möglichkeit für einen vergünstigen Preis unsere Bierhausspezialitäten zu probieren!

Allgemeine Tischregeln für das Gutschein-Angebot:

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a) 2 Hauptgänge bestellen,1 preisgleiches oder günstigeres gratis erhalten

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b) Es werden maximal bis zu 4 Gerichte pro Gesellschaft rabattiert.

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c) Ein Gutschein gilt bis zu maximal 8 Personen.

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d) Unabhängig davon ob die Rechnung zusammen oder separat beglichen wird, wird pro Gutschein immer nur das kostengünstigste Hauptgericht oder die kostengünstigsten Hauptgerichte am gesamten Tisch oder der Gesellschaft rabattiert.  

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e) Ein Hauptgericht im Sinne der Gutscheinregeln sind Gerichte, die in der Karte nicht als "Vorspeise" oder "Dessert" deklariert sind (Kindergerichte zählen auch als Hauptgericht). 

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Wichtige Informationen!

Allgemeine Regeln:

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Für eine unkomplizierte Handhabung des Schlemmer-Gutscheins müssen folgende Regeln beachtet werden:

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a) Eine Reservierung ist aufgrund begrenzter Sitzkapazität gewünscht.

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b) Bei der Bestellung bzw. vor der Nutzung des Gutschein-Angebotes muss das Personal auf den Gutschein hingewiesen werden.

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c) Der Gutschein muss in physischer Form dem Personal vorgelegt oder als Foto auf dem Handy vorgezeigt werden.

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d) Der Gutschein ist nicht mit anderen Angeboten oder Gutscheinen (ausgenommen bezahlter Wertgutschein) kombinierbar, jedoch muss der Gutschein bei Zahlung des regulären Preises gemäß Preisliste eingelöst werden.  

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e) Das Gutschein-Angebot kann von Montags bis einschließlich Samstag eingelöst werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Aktion zu jeder Zeit zu beenden. 

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f) Der Gutschein hat an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen wie, Karfreitag, Ostermontag, Maifreitag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen gesetzlichen Feiertagen, bezogen auf den Standtort "Am Bierhaus in Arzbach", keine Gültigkeit. Ebenso nicht am Ostersonntag, Pfingstmontag und Muttertag. 

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g) Die Gutscheine müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht angenommen werden. Sonderveranstaltungen sind Veranstaltungen bei denen der Zugang für Kunden mit oder auch ohne Gutschein während der Öffnungszeiten wegen geschlossener Gesellschaft nicht ohne Einverständnis gewährt wird.

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h) Bei Einlösung des Gutschein-Angebotes entstehen dem Gast keinerlei Nachteile in Qualität, Quantität oder Service. 

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i) Bei Nicht-Einhaltung der oben genannten Regeln, ist der Gutschein-Anbieter nicht verpflichtet den Gutschein einzulösen. 

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j) Das Service-Personal ist nicht verpflichtet vor Nutzung des Gutscheines zu erfragen, ob die Gäste den Gutschein einlösen möchten!

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k) Der Gutschein kann nicht für Außerhausbestellungen eingelöst werden. 

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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an den Anbieter.

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